Flämische Schlachthöfe
Beim Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten werden sehr strenge Qualitätsnormen gewährleistet, damit die Verkaufsstellen mit einem äußerst hygienischen Produkt beliefert werden. Es finden eine ständige Überwachung sowie Kontrollen seitens der belgischen Föderalen Agentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) statt.
Jedes Kaninchen und/oder jede Verpackung eines Kaninchens sowie Kaninchenteile müssen mit der Zulassungsnummer des Schlachthofes versehen sein. Denn die FASNK weist jedem Schlachthof eine Nummer zu, abhängig von den Tätigkeiten, zu denen er befugt ist, nämlich:
- Nummern mit den Anfangsbuchstaben KL: für den Export zugelassener Schlachthof mit als Hauptaktivität Kaninchen und unter ständiger Aufsicht der FASNK;
- Nummern mit dem Anfangsbuchstaben E: für den Export zugelassener Schlachthof mit als zusätzliche Aktivität Kaninchen und unter ständiger Aufsicht der FASNK ;
- Nummern mit dem Anfangsbuchstaben L oder ohne Anfangsbuchstaben: ein Schlachthof mit beschränkter Kapazität, nur für den lokalen Markt anerkannt, darf jedoch nicht exporiteren. Hier besteht auch keine ständige Aufsicht seitens der FASNK.